Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Quantexo UG

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Quantexo UG (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Support sowie sonstigen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich IT-Beratung, Softwareentwicklung, IT-Support, Systemintegration sowie weitere im Vertrag konkret beschriebene Leistungen.
  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, einem separaten Leistungsverzeichnis oder einer Leistungsbeschreibung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugänge, Hardware, Software und sonstige Ressourcen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vom Auftragnehmer geforderten technischen Voraussetzungen und Systemumgebungen vorhanden sind.
  3. Sofern der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet ist, hat er Verzögerungen oder sonstige Störungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar oder den im Vertrag festgelegten Preisen.
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Begleichung zurückzuhalten.

§ 6 Leistungszeit und Verzögerungen

  1. Vereinbarte Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
  2. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, verlängern sich die Fristen angemessen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen.